Auch in Sachen KFZ-ExportVorgehen beim Verkauf in der EU:

An PrivatpersonenGewerbetreibenden oder einen

  • eine steuerliche Registrierung bei Ihrem Finanzamt
  • die exakte Anschrift der Firma (Firmenstempel)
  • Eine Kopie Ihrer Eintragung im Handelsregister oder Gewerbeanmeldung

  • Bei Abholung: Ausfuhrkennzeichen oder CMR-Speditionsbescheinigung

 

Ist bei einem Fahrzeug die MwSt. ausweisbar, kann bei einem Verkauf von Fahrzeugen an Privatpersonen und GewerbetreibendeAchtung - Hinweis:

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