Auch in Sachen KFZ-ExportVorgehen beim Verkauf in der EU:
An PrivatpersonenGewerbetreibenden oder einen
- eine steuerliche Registrierung bei Ihrem Finanzamt
- die exakte Anschrift der Firma (Firmenstempel)
- Eine Kopie Ihrer Eintragung im Handelsregister oder Gewerbeanmeldung
Bei Abholung: Ausfuhrkennzeichen oder CMR-Speditionsbescheinigung
Ist bei einem Fahrzeug die MwSt. ausweisbar, kann bei einem Verkauf von Fahrzeugen an Privatpersonen und GewerbetreibendeAchtung - Hinweis: